Partei des konservativen Vertrags (SKS)

Beschluss des III. Konvents der SKS zur Verschiebung der Restitutiongrenze

SKS ist überzeugt davon, dass die zum 25.2.1948 festgelegte Restitutiongrenze unrichtig gezogen wurde, dies infolge politischer Interessen der postkommunistischen Kräfte, die 1990 genauso wie heute unserer politischen Szene dominierten und dominieren. SKS wird daher eine Veränderung und Verschiebung dieser Grenze zum 30.9.1938 vorschlagen.

SKS ist überzeugt davon, dass dieses Datum rechtlich belegbar und berechtigt ist. SKS ist sich gleichzeitig dessen bewusst, dass bei derzeitigen politischen Konstellation eine Verschiebung der Restitutiongrenze politisch nicht durchsetzbar ist. Angesichts der Notwendigkeit jedoch, die Grundprinzipien zu verteidigen, auf denen die westliche Zivilisation steht, müssen wir auf wahrheitsgemäßer Beschreibung unserer Vergangenheit bestehen, die daraus hervorgehenden Schlussfolgerungen inbegriffen.

Entgegen der ursprünglichen Restitutionsfrist erfasst diese Verschiebung besser sowohl das nationalsozialistische als auch das kommunistische Unrecht, das unter anderem zu ungerechten Entwendungen von Vermőgen geführt hat. Während die Zeitperiode des Protektorats sowie die Zeitspanne vom 25.2.1948 bis zum November 1989 im Gesetz beschrieben wird, die Zeitperiode der Unfreiheit nach dem Kriegsende fehlt im Gesetz.

Ein Unrecht war sicherlich auch der Nachkriegsterror den Sudetendeutschen gegenüber aber auch gegenüber den Tschechen, die mit der Nationalfront und der prokommunistisch - prosowjetischen Politik nicht einverstanden waren. Ein Bestandteil dieses Unrechts war auch der gewaltsame Prozess der Nationalisierung - Verstaatlichung (Banken, Versicherungen, industrielle Schlüsselunternehmen, Landwirtschaft).

SKS stimmt daher mit Gesetzen und der Gültigkeit der Protektoratsregierung nicht überein und genauso nicht mit dem Kaschauer Regierungsprogramm und allen Handlungen der Regierungen der Nationalfront (vor sowie nach Februar 1948).

SKS stimmt daher mit den Retributionsdekreten nicht überein und genauso nicht mit der in gesamter zivilisierten und kulturellen Welt unerhőrten Amnestie für Morde und sonstige Verbrechen, die bis zum 28. Oktober 1945 begangen wurden.

SKS stimmt mit der Nationalisierung der Industrie nicht überein und genauso nicht mit der Konfiskation des Vermőgens tschechischer Antikommunisten und unbescholtener Deutschen.

SKS erkennt die Ergebnisse der Parlamentswahlen von 1946, 1948 und der anderen nicht an, die in unserem Land bis 1990 stattfanden. Denn diese sind in keinem Fall gemäss gültiger demokratischer Grundsätze verlaufen. Gleichzeitig erkennt sie den Verbot der konservativen antikommunistischen politischen Parteien nicht an, an deren Vermächtnis die SKS in mancher Hinsicht anknüpft.

SKS stimmt ebenfalls mit der Aussiedlung der sudetendeutschen Mitbürger nicht überein, also nicht nur mit der Art und Wiese deren Durchführung, sondern mit der Aussiedlung als solcher, denn SKS lehnt kollektive Schuld und kollektive Strafe ab, die im Gegensatz zur christlischen Moral und dem Geist des Programms der Partei des konservativen Vertrags stehen.